03.05.2024
Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 hat die Bundesregierung u. a. Änderungen beim Elterngeld beschlossen. Für Geburten ab dem 01. April 2024 ist ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld grundsätzlich nur für maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich.
03.05.2024
Seit dem 01. April 2024 haben Unternehmen die Möglichkeit, bei der Bundesagentur für Arbeit ein so genanntes Qualifizierungsgeld für ihre Arbeitnehmer zu beantragen. Die Qualifizierung muss mindestens 120 Stunden umfassen, damit ein Anspruch auf das Qualifizierungsgeld entsteht.
03.05.2024
Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, die Schriftform im Nachweisgesetz durch die Textform gem. § 126b BGB zu ersetzen. Arbeitsverträge können damit bald digital vereinbart werden, etwa durch eine E-Mail. Eine eigenhändige Unterschrift auf Papier ist dann nicht mehr nötig.